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   OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 UF 120/15   

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https://dejure.org/2016,41409
OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 UF 120/15 (https://dejure.org/2016,41409)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2016 - 9 UF 120/15 (https://dejure.org/2016,41409)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 9 UF 120/15 (https://dejure.org/2016,41409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei unterschiedlich hohen Beiträgen beider Ehegatten zum Familienunterhalt und bei langjähriger ehewidriger Beziehung eines Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei unterschiedlich hohen Beiträgen beider Ehegatten zum Familienunterhalt und bei langjähriger ehewidriger Beziehung eines Ehegatten

  • rechtsportal.de

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei unterschiedlich hohen Beiträgen beider Ehegatten zum Familienunterhalt und bei langjähriger ehewidriger Beziehung eines Ehegatten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 252/14

    Versorgungsausgleich: Korrektur nach Gesetzesänderung betreffend den Wegfall des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 UF 120/15
    Eine grobe Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände die rein schematische Durchführung des Ausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewähren, dem Gerechtigkeitsgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH FamRZ 2015, 1004 - Rdnr. 6 bei juris; FamRZ 2013, 106 - Rdnr. 19 bei juris und jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 UF 120/15
    Von den danach insgesamt erworbenen Anwartschaften ist der Anteil abzurechnen, der in dem Zeitraum erworben worden ist, für den ein Versorgungsausgleich nicht erfolgen soll (vgl. BGH FamRZ 2004, 256 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. August 2011, Az. 6 UF 62/11 - zitiert nach juris; erkennender Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012, Az. 9 UF 184/12).
  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 649/11

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Rentenanrecht in der irischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 UF 120/15
    Eine grobe Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände die rein schematische Durchführung des Ausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewähren, dem Gerechtigkeitsgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH FamRZ 2015, 1004 - Rdnr. 6 bei juris; FamRZ 2013, 106 - Rdnr. 19 bei juris und jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 18.08.2011 - 6 UF 62/11

    Versorgungsausgleich: Inhalt und Folge einer Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 UF 120/15
    Von den danach insgesamt erworbenen Anwartschaften ist der Anteil abzurechnen, der in dem Zeitraum erworben worden ist, für den ein Versorgungsausgleich nicht erfolgen soll (vgl. BGH FamRZ 2004, 256 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. August 2011, Az. 6 UF 62/11 - zitiert nach juris; erkennender Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012, Az. 9 UF 184/12).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2008 - 9 UF 37/08

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens wegen angleichungsdynamischer und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2016 - 9 UF 120/15
    Im Beschwerdeverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 15. Juli 2008 - Az. 9 UF 37/08 - das Versorgungsausgleichsverfahren nach § 2 VAÜG ausgesetzt (Bl. 313 ff. der Beiakte).
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